Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: August 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Beratungs-, Planungs-, Nachweis- und Projektbegleitungsleistungen der ÖkoVision GmbH, soweit sie wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen werden. Das konkrete Angebot und die darin beschriebene Leistung haben Vorrang.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern und Verbrauchern. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn ÖkoVision ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder im Vertrag gehen diesen AGB vor.
2. Vertragsschluss
Anfragen über die Website sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt insbesondere durch Annahme eines Angebots, eine Auftragsbestätigung oder eine sonstige eindeutige Vereinbarung über die Leistung zustande. Soweit für Verbraucher gesetzliche Informations- oder Widerrufsrechte bestehen, bleiben diese unberührt.
3. Leistungsumfang
Art und Umfang der geschuldeten Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und den dazugehörigen Leistungsbeschreibungen. Je nach Auftrag kann es sich insbesondere um Energieberatung, energetische Bilanzierung, Energieausweise, Fördermittelbegleitung, Fachplanung, technische Nachweise, Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen oder Projektbegleitung handeln.
ÖkoVision schuldet nur die ausdrücklich vereinbarten Leistungen. Leistungen ausführender Unternehmen, Architekten, Fachplaner, Behörden, Förderstellen, Netzbetreiber oder sonstiger Dritter sind nicht Bestandteil des Auftrags, sofern sie nicht ausdrücklich einbezogen wurden.
4. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt die für die Leistung erforderlichen Unterlagen, Angaben, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Er informiert ÖkoVision über ihm bekannte Besonderheiten des Gebäudes, der Anlage oder des Projekts. ÖkoVision darf grundsätzlich auf die Richtigkeit der überlassenen Informationen vertrauen, soweit keine offensichtlichen Widersprüche bestehen.
Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch fehlende, verspätete oder nachträglich geänderte Informationen entstehen, können Auswirkungen auf Termine und Vergütung haben.
5. Termine und Fristen
Termine und Bearbeitungszeiten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Fristen verlängern sich angemessen, wenn erforderliche Mitwirkungen fehlen oder Verzögerungen durch Behörden, Förderstellen, Fachunternehmen oder sonstige Umstände außerhalb des Einflussbereichs von ÖkoVision entstehen.
6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Soweit dort nichts Abweichendes vereinbart ist, sind Rechnungen nach Zugang ohne Abzug innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist fällig. Vereinbarte Abschlags- oder Teilrechnungen bleiben zulässig.
Zusätzliche oder geänderte Leistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden nur nach Abstimmung erbracht und können gesondert vergütet werden.
7. Fördermittel und Förderprogramme
Förderprogramme, technische Mindestanforderungen und Verfahrensregeln können sich ändern. ÖkoVision prüft Fördermöglichkeiten auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Bearbeitung verfügbaren Informationen und der konkret beauftragten Leistung. Eine Bewilligung, Förderhöhe oder Auszahlung durch die jeweilige Förderstelle kann nicht garantiert werden.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, förderrelevante Beauftragungs-, Liefer- und Zahlungszeitpunkte sowie sonstige Vorgaben einzuhalten, soweit diese nicht ausdrücklich von ÖkoVision übernommen wurden. Entscheidungen der Förderstellen liegen außerhalb des Einflussbereichs von ÖkoVision.
8. Änderungen des Projekts
Ändern sich nach Auftragserteilung Planung, Bauteile, Anlagentechnik, Nutzung, Kosten, Förderweg oder sonstige wesentliche Grundlagen, ist ÖkoVision hierüber unverzüglich zu informieren. Erforderliche Neuberechnungen, zusätzliche Prüfungen oder geänderte Nachweise können einen zusätzlichen Leistungsumfang darstellen.
9. Abnahme bei werkvertraglichen Leistungen
Soweit die vereinbarte Leistung rechtlich als Werkleistung einzuordnen ist und eine Abnahme nach Art der Leistung vorgesehen ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Abnahme. Bei reinen Beratungs- oder Dienstleistungen findet eine Abnahme nur statt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
10. Nutzungsrechte und Unterlagen
Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen bleiben dessen Eigentum. An von ÖkoVision erstellten Berechnungen, Berichten, Planungsunterlagen und sonstigen Arbeitsergebnissen erhält der Auftraggeber die für das konkret beauftragte Projekt erforderlichen Nutzungsrechte. Eine Nutzung für andere Projekte oder eine wesentliche Bearbeitung durch Dritte bedarf, soweit urheberrechtlich relevant, der vorherigen Zustimmung.
Die Weitergabe an Behörden, Förderstellen, finanzierende Institute und unmittelbar am Projekt beteiligte Fachunternehmen ist im für das Projekt erforderlichen Umfang zulässig.
11. Haftung
ÖkoVision haftet nach den gesetzlichen Vorschriften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.
Für Entscheidungen und Leistungen von Förderstellen, Behörden, ausführenden Unternehmen oder anderen selbstständig tätigen Projektbeteiligten haftet ÖkoVision nicht, soweit ÖkoVision diese Leistungen nicht selbst vertraglich übernommen hat.
12. Kündigung
Das Recht zur Kündigung richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag und den gesetzlichen Vorschriften. Bis zum Wirksamwerden einer Kündigung erbrachte Leistungen und nachweislich angefallene Aufwendungen sind entsprechend der vertraglichen und gesetzlichen Regelungen zu vergüten.
13. Verbraucher
Gesetzliche Verbraucherrechte werden durch diese AGB nicht eingeschränkt. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder Fernabsatzverträgen kann Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Die hierfür erforderlichen Informationen werden, soweit einschlägig, gesondert zur Verfügung gestellt.
14. Streitbeilegung
ÖkoVision ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Für Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird. Gerichtsstandsvereinbarungen gelten nur, soweit sie gesetzlich zulässig sind.
Sollten einzelne Regelungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.
